- Neuanlagen,
- Erweiterungen von Bestandsanlagen,
- Umbauten und wesentlichen Änderungen an Bestandsanlagen
Die Inbetriebnahmen dieser Anlaen ab dem 27.04.2019 ist nur mit Zertifikaten nach den neuen Netzanschlussregeln zulässig (Ausnahme: dem Netzbetreiber nachgewiesener Erwerb von Hauptkomponenten einer Erzeugungsanlagen vor dem 18.05.2018).
Welche im Einzelnen finden Sie hier!
 
										 
										 
				
 
                                                                                        
                         
                                                                                        
                         
                                                                                        
                         
                                                                                        
                         
                                                                                        
                         
                                                                                        
                         
 
 
 
 
 
  
  
