Für das Zertifizierungsverfahren sind eine Vielzahl von Unterlagen und Informationen erforderlich. Die Unterlagen werden gesammelt und auf Richtigkeit bewertet. Erst danach stellen wir sie dem Prozess zur Verfügung.
Der Vorteil liegt auf der Hand. Als Fachunternehmen prüfen wir für Sie die Unterlagen bevor wir sie dem finalen Zertifizierungsprozess zur Verfügung stellen. Für Sie bedeutet das kurze Wege. Für dne Zertifizierer bdeutet es Zeiterstparnis und ein verlässliches Fundament. Damit wird der Zertifizierungsprozess beschleunigt und das Ganze funktioniert bei uns über die Zertifizierungs-Cloud von E2-PCS.
Natürlich bekommen Sie Zugriff darauf und können somit auch sehen, wie der Fortschritt ist.
Bei Anlagen größer 950 kW ist die Vorlage eines Anlagenzertifikates A beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen erforderlich. Dies gilt sowohl für Mittel- als auch Hochspannungsanschlüsse.
Das Anlagenzertifikat sichert Ihnen und Ihrem Netzbetreiber den netzkonformen Betrieb Ihrer Anlage am Netz und garantiert Ihnen damit den dauerhaften Netzanschluss sowie die dauerhafte Vergütung. Mit dem Anlagenzertifikat werden alle Anforderungen aus den Netzanschlussrichtlinien hinsichtlich der elektrischen Eigenschaften Ihrer Erzeugungsanlage nachgewiesen.
Das vereinfachte Anlagenzertifikat oder auch Anlagenzertifikat „B“ ist ein Nachweis für Stromerzeugungsanlagen in der Mittelspannung für den Leistungsbereich zwischen 135 und 950 kW. Das Zertifikat bestätigt die Einhaltung der Anforderungen aus der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) gegenüber dem Netzbetreiber und ist für alle Erzeugungsanlagen (Wind, PV, VKM/BHKW) und Speicher im entsprechenden Leistungsbereich verpflichtend. Bei Nicht-Vorlage des Nachweises kann der Netzbetreiber die endgültige Betriebserlaubnis für die Erzeugungsanlage verweigern.
Mit der Einführung der VDE Anwendungsregel 4110 (TAR Mittelspannung) gibt es auch Anforderungen an Erzeugungsanlagen ab einer Größe von 135 kW mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz. Die Einhaltung dieser Anforderungen müssen im sogenannten „vereinfachten Anlagenzertifikat “ oder auch Anlagenzertifikat „B“ nachgewiesen werden. Die Nachweise müssen Anlagen erfüllen, die mit Anwendungsbeginn der TAR Mittelspannung, sprich dem 27.04.2019, ans Netz gehen.
Anlagenzertifikat, bei dem erforderliche Nachweise noch ausstehend sind (nur bei Anschlüssen von EZA zwischen PAmax > 135 kW und ≤ 950 kW an Mittelspannungsnetze)
Im Einzelnachweisverfahren wird direkt auf Basis eines vorläufigen Simulationsmodells ein Anlagenzertifikat (C) erstellt, ohne das ein Einheitenzertifikat vorliegt. Dieser Fall kann z.B. aufgrund einer zu großen Leistung der Erzeugungseinheit und den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Testdurchführung vorliegen.
Das alternative Zertifizierungsverfahren ist in der FGW TR8 Rev. 08 als Anhang L: „Anlagen- und Einheitenzertifikate im Zertifizierungsverfahren für netzgekoppelte Stromerzeugungsanlagen mit Synchrongenerator (ZV -Typ 1)“ beschrieben und kann für die folgenden Richtlinien angewendet werden:
- TransmissionCode 2007
- BDEW Mittelspannungsrichtlinie 2008
- FGW TR8: Zertifizierung der Elektrischen Eigenschaften von EZE und EZA
- VDE-AR-N 4110/4120/4130 (TAR Mittel, Hoch- und Höchstspannung)
Dies ist ein Anlagenzertifikat das durch Einzelnachweisverfahren geführt wird. Der Zertifzierungsprozess ist sehr aufwendig und wird von uns nur in Sonderfällen unterstützt.
Nachfolgend haben wir für Sie das standardisierte Nachweisverfahren für Erzeugungsanlagen, die ein Anlagenzertifikat A oder B benötigen, dargestellt:
P l a n u n g |
Einheitszertifikat | Komponentenzertifikat | Projektspezifische Vorgabe des NB | Hertsellerunterlagen | ||||
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Planung der Erzeugeranlage | ||||||||
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Anlagenzertifikates A oder B | ||||||||
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I n b e t r i e b n a m e |
Inbetriebnahmeprotokoll der Übergabestation | |||||||
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Inbetriebnahmeprotokoll der EZE und des Reglers, ggf. Inbetriebnahmeprotokolle weiterer Komponenten |
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Inbetriebsetzungserklärung der Erzeugeranlage | ||||||||
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Konformoitätserklärung für die Erzeugeranlage | ||||||||
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Erteilung der Betriebserlaubnis | ||||||||
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AUFNAHME des REGELBETRIEB´s |
Wir begleiten Sie bei dem Zertifizierungsprozess und bringen Ihnen die akkreditierte Zertifizierung elektrischer Eigenschaften gerne näher.
Wir erstellen Ihnen die entsprechenden Nachweise, angefangen von der Einheitenzertifizierung der Erzeugungseinheiten für Hersteller (stellt die Grundlage der Anlagenzertifizierung für Projektierer dar), über die Zertifizierung der Komponenten bis hin zur abschließenden EZA-Konformitätserklärung.