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Zertifizierungsverfahren nach VDE-AR-N 4110

QTE Service und Systeme GmbH erneuerbare Energie 003Für das Zertifizierungsverfahren sind eine Vielzahl von Unterlagen und Informationen erforderlich. Die Unterlagen werden gesammelt und auf Richtigkeit bewertet. Erst danach stellen wir sie dem Prozess zur Verfügung. 

Der Vorteil liegt auf der Hand. Als Fachunternehmen prüfen wir für Sie die Unterlagen bevor wir sie dem finalen Zertifizierungsprozess zur Verfügung stellen. Für Sie bedeutet das kurze Wege. Für dne Zertifizierer bdeutet es Zeiterstparnis und ein verlässliches Fundament. Damit wird der Zertifizierungsprozess beschleunigt und das Ganze funktioniert bei uns über die Zertifizierungs-Cloud von E2-PCS.

Natürlich bekommen Sie Zugriff darauf und können somit auch sehen, wie der Fortschritt ist.

Bei Anlagen größer 950 kW ist die Vorlage eines Anlagenzertifikates A beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen erforderlich. Dies gilt sowohl für Mittel- als auch Hochspannungsanschlüsse.

Das Anlagenzertifikat sichert Ihnen und Ihrem Netzbetreiber den netzkonformen Betrieb Ihrer Anlage am Netz und garantiert Ihnen damit den dauerhaften Netzanschluss sowie die dauerhafte Vergütung. Mit dem Anlagenzertifikat werden alle Anforderungen aus den Netzanschlussrichtlinien hinsichtlich der elektrischen Eigenschaften Ihrer Erzeugungsanlage nachgewiesen.

Das vereinfachte Anlagenzertifikat oder auch Anlagenzertifikat „B“ ist ein Nachweis für Stromerzeugungsanlagen in der Mittelspannung für den Leistungsbereich zwischen 135 und 950 kW. Das Zertifikat bestätigt die Einhaltung der Anforderungen aus der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) gegenüber dem Netzbetreiber und ist für alle Erzeugungsanlagen (Wind, PV, VKM/BHKW) und Speicher im entsprechenden Leistungsbereich verpflichtend. Bei Nicht-Vorlage des Nachweises kann der Netzbetreiber die endgültige Betriebserlaubnis für die Erzeugungsanlage verweigern.

Mit der Einführung der VDE Anwendungsregel 4110 (TAR Mittelspannung) gibt es auch Anforderungen an Erzeugungsanlagen ab einer Größe von 135 kW mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz. Die Einhaltung dieser Anforderungen müssen im sogenannten „vereinfachten Anlagenzertifikat “ oder auch Anlagenzertifikat „B“ nachgewiesen werden. Die Nachweise müssen Anlagen erfüllen, die mit Anwendungsbeginn der TAR Mittelspannung, sprich dem 27.04.2019, ans Netz gehen.

Anlagenzertifikat, bei dem erforderliche Nachweise noch ausstehend sind (nur bei Anschlüssen von EZA zwischen PAmax > 135 kW und ≤ 950 kW an Mittelspannungsnetze)

Im Einzelnachweisverfahren wird direkt auf Basis eines vorläufigen Simulationsmodells ein Anlagenzertifikat (C) erstellt, ohne das ein Einheitenzertifikat vorliegt. Dieser Fall kann z.B. aufgrund einer zu großen Leistung der Erzeugungseinheit und den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Testdurchführung vorliegen.

Das alternative Zertifizierungsverfahren ist in der FGW TR8 Rev. 08 als Anhang L: „Anlagen- und Einheitenzertifikate im Zertifizierungsverfahren für netzgekoppelte Stromerzeugungsanlagen mit Synchrongenerator (ZV -Typ 1)“ beschrieben und kann für die folgenden Richtlinien angewendet werden:

  • TransmissionCode 2007
  • BDEW Mittelspannungsrichtlinie 2008
  • FGW TR8: Zertifizierung der Elektrischen Eigenschaften von EZE und EZA
  • VDE-AR-N 4110/4120/4130 (TAR Mittel, Hoch- und Höchstspannung)

Dies ist ein Anlagenzertifikat das durch Einzelnachweisverfahren geführt wird. Der Zertifzierungsprozess ist sehr aufwendig und wird von uns nur in Sonderfällen unterstützt.

Nachfolgend haben wir für Sie das standardisierte Nachweisverfahren für Erzeugungsanlagen, die ein Anlagenzertifikat A oder B benötigen, dargestellt:

P
l
a
n
u
n
g
   Einheitszertifikat    Komponentenzertifikat    Projektspezifische Vorgabe des NB   Hertsellerunterlagen
       
  Planung der Erzeugeranlage
 
  Anlagenzertifikates A oder B
   
I
n
b
e
t
r
i
e
b
n
a
m
e
  Inbetriebnahmeprotokoll der Übergabestation
             
  Inbetriebnahmeprotokoll der EZE und des Reglers,
ggf. Inbetriebnahmeprotokolle weiterer Komponenten
             
  Inbetriebsetzungserklärung der Erzeugeranlage
             
  Konformoitätserklärung für die Erzeugeranlage
             
  Erteilung der Betriebserlaubnis
               
  AUFNAHME des REGELBETRIEB´s

 

Wir begleiten Sie bei dem Zertifizierungsprozess und bringen Ihnen die akkreditierte Zertifizierung elektrischer Eigenschaften gerne näher.
Wir erstellen Ihnen die entsprechenden Nachweise, angefangen von der Einheitenzertifizierung der Erzeugungseinheiten für Hersteller (stellt die Grundlage der Anlagenzertifizierung für Projektierer dar), über die Zertifizierung der Komponenten bis hin zur abschließenden EZA-Konformitätserklärung.

 

Erneuerbare Energien - unsere Antwort auf die zentrale Zukunftsfrage

QTE Service und Systeme GmbH erneuerbare Energie 001Um Wirtschaft und Gesellschaft in eine sichere Zukunft zu führen gehört es zu den wichtigsten Aufgaben, Energie auf nachhaltige Weise zu erzeugen, zu speichern und zu verteilen. Dabei sollte es vordergründig darum gehen, unsere Energieerzeugung so weit wie möglich auf erneuerbare Energiequellen umzustellen.

Der Umwelt- und Klimaschutz spielt dabei eine ebenso große Rolle wie die Endlichkeit fossiler Energieträger oder auch die geopolitische Überlegungen. Es muss uns gelingen den immensen Energiebedarf der Menschen und der Wirtschaft auf der ganzen Welt langfristig sicherzustellen und so denwirtschaftlicher Wohlstand sowie gleichwertige Lebensbedingungen zu schafen. Nur so sichern wir den inneren und äußeren Frieden realistisch.

QTE Service und Systeme GmbH erneuerbare Energie 004Seit Jahrzehnten begleiten die Energiewirtschaft und unterstützen mit unserem Know-how den Ausbau von Energienetzen und die sichere Erschließung neuer Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir sind enge Partner der großen Energieversorger, mittelständischer Unternehmer und innovativer Start-ups im Bereich der Anlagen für Windkraft, Photovoltaik, Biogas, Geo- und Solarthermie, und weiteren nachhaltigen Quellen.

Im Jahr 2018 mit Einführung der neuen Netzanschlussregeln der VDE-AR-N 41XX-Reihe ergaben sich wesentlichen Änderungen im Bereich der Zertifizierung. Die Inbetriebnahmen dieser Anlaen ab dem 27.04.2019 ist nur mit Zertifikaten nach den neuen Netzanschlussregeln zulässig (Ausnahme: dem Netzbetreiber nachgewiesener Erwerb von Hauptkomponenten einer Erzeugungsanlagen vor dem 18.05.2018). Dies gilt für: 

  • Neuanlagen,
  • Erweiterungen von Bestandsanlagen,
  • Umbauten und wesentlichen Änderungen an Bestandsanlagen

Für das Zertifizierungsverfahren sind eine Vielzahl von Unterlagen und Informationen erforderlich. Welche Im einzelnen finden Sie Hier!

QTE Service und Systeme GmbH erneuerbare Energie 003Wir helfen mit, die Energieversorgung der Welt nachhaltig mit neusten Techniken und Innovationen abzusichern. Mit unserem umfassenden Dienstleistungsangebot angefangen von der Grundlagenermittlung, Planung, Inspektion, Prüfung, Zertifizierung wie auch der Weiterbildung, stehen wir auch eng an Ihrer Seite. Zusammen mit Ihnen bringen wir die Aspekte Sicherheit, Umwelt und Effizienz in eine nachhaltige Balance. Denn nur wenn ihre Anlagen allen relevanten Standards entsprechen, bleiben Sicherheit, Umweltnutzen sowie der profitable und zuverlässige Betrieb wirklich nachhaltig. 

Vertrauen auch Sie auf unser Know-how und unsere fundierte Kenntnis der jeweiligen regulatorischen Vorgaben. Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner, wie auch den  Investoren, Planern, Herstellern und Betreibern von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien den gesamten Lebenszyklus Ihrer Zukunftstechnologie zur Seite.

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